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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Eventgastronomie der L & D GmbH & Co. KG 9055 und 9060

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen,

Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und

Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei L & D persönlich, per Post, Telefon,

Fax oder Internet bestellt hat.

 

1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann

verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind.

 

1.3. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Angebote, Leistungen und Preise

 

2.1. Unsere Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils

geltenden Höhe. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen – schriftlich fixiert – getroffen

wurden, gelten die Preise des zur Zeit der Angebotsabgabe gültigen Katalogs. Alle Preise und

Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnungen in Euro. Die im

Angebot enthaltenen Preise beziehen sich nur auf die vorliegende Bestellung und haben

keine bindende Wirkung für zukünftige Aufträge.

 

2.2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes von L & D oder der Bestellung des

Auftraggebers zustande. In Fällen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist L & D

zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

2.3. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von L & D schriftlich bestätigt

werden.

 

2.4. L & D verpflichtet sich, die vom Auftraggeber bestellten und von L & D zugesagten Leistungen

zu erbringen.

 

2.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, die für diese und weitere in Anspruch

genommenen Leistungen vereinbarte Vergütung an L & D binnen 8 Tagen nach

Rechnungserstellung und ohne Abzug zu entrichten.

 

2.6. L & D ist berechtigt, unabhängig von der Auftragssumme eine Vorkasseleistung zu verlangen,

um die durch L & D zu erbringenden Vorleistungen abzusichern.

Vorkasseleistung werden dann wie folgt erhoben:

bei einem vom AG unterschriebenen Auftrag                                    25 % der Auftragssumme

30 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin                             75 % der Auftragssumme

 

2.7. Bei Stornierungen von Aufträgen ist L & D berechtigt, eine Schadenspauschale zu berechnen. Sie

beträgt:

10 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 100 %

30 – 11 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75 %

60 – 31 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50 %

180 – 61 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 10 %

 

Nach Vertragsunterschrift ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Sofern die Stornierung mehr als 181 Tage vor dem Zeitpunkt der geplanten Veranstaltung liegt, wird der bis dahin entstandene Aufwand nachvollziehbar ermittelt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume/Zelte werden bei Stornierungen zu 100 % berechnet. Ebenso werden georderte und gelieferte Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wurden, zu 100 % berechnet.

Dem Auftraggeber steht der Nachweis zu, dass ein Schaden überhaupt nicht oder bei Berechnung einer Pauschale, wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

2.8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist L & D berechtigt, mindestens die jeweils geltenden

gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Des Weiteren fallen ab der zweiten Mahnung für

jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von jeweils Euro 5,00 an.

 

2.9. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind durch die vorgenannten Bestimmungen nicht

ausgeschlossen.

 

2.10. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von L & D.

 

3. Lieferungen

 

3.1. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch geschultes Personal zu der vereinbarten

Lieferzeit an den genannten Lieferort. Die Gefahr des Unterganges, des Verlustes und der

Beschädigung geht mit dem Zeitpunkt der Ankunft des Lieferfahrzeuges von L & D beim

Auftraggeber auf diesen über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr mit der

Übergabe auf ihn über. Das Risiko einer verspäteten Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder

anderer, von L & D nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen, trägt der Auftraggeber. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen

haftet L & D nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

3.2. Eine Verzögerung tritt erst ein, wenn der Lieferzeitpunkt um mehr als 30 Minuten

überschritten wird.

 

3.3. Der Auftraggeber gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und

Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten

Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen.

 

3.4. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über drei

Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Auftraggeber möglichst bei der

Bestellung, spätestens jedoch am Tag vor der Lieferung mitzuteilen, damit L & D sich zeitlich

und organisatorisch darauf einrichten kann. Für besonders aufwendige, den Lieferort

betreffende Gegebenheiten, behält sich L & D vor, eine Mehraufwandspauschale zu

berechnen.

 

3.5. Eine Dienstleistung in den von L & D bewirtschaftenden Veranstaltungsorten erfolgt nach

Absprache.

 

3.6. Der Weiterverkauf von Produkten, die von L & D bezogen wurden, ist nicht oder nur mit dem

schriftlichen Einverständnis von L & D erlaubt.

 

4. Mängel und Gewährleistung

 

4.1. L & D trägt dafür Sorge, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig

transportiert werden und gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des

Gefahrübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

 

4.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach Übergabe mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu

prüfen. Weist die von L & D gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel auf, so hat der

Auftraggeber dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben, damit eventuell

fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert bzw. ausgetauscht

werden können. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

 

4.3. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln steht L & D nach ihrer Wahl das Recht zur

Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der

Auftraggeber dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine

Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

 

4.4. L & D versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt

und vorschriftsmäßig transportiert werden. L & D haftet nicht für Schäden nach Ablieferung

beim Auftraggeber an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch

beeinträchtigende Lagertemperaturen.

 

4.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch

natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder

unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht

auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und

sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

 

5. Haftung L & D

 

5.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von L & D infolge unterlassener und

fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und

Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom

Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer

Ansprüche des Auftraggebers die folgenden Regelungen:

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet L & D, aus

welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz,

grober Fahrlässigkeit, der Organe oder leitender Angestellter,

bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

bei Mängeln, die L & D verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,

bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder

Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

 

5.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet L & D auch bei grober

Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall

begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

5.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern

der Auftraggeber am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht

an L & D zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

 

5.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die L & D im

Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern L

& D nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der

Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann

ggf. die Abtretung der Ansprüche der L & D gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

 

5.5. Ebenso wenig haftet L & D für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers

selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

 

6. Kündigung durch L & D

L & D ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,

wenn

- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der

Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,

- der Ruf sowie die Sicherheit von L & D gefährdet wird,

- im Falle höherer Gewalt,

- wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.

 

7. Haftung des Auftraggebers

7.1. Die von L & D zur Verfügung gestellten Behältnisse sind unversehrt und in

einwandfreiem Zustand zurück zu geben.

 

7.2. L & D übergibt Geschirr-, Besteck- und Gläserteile sowie Behältnisse maschinengespült,

jedoch nicht handpoliert. Alle Mietgegenstände sind sauber.

 

7.3. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt der Gegenstände diese auf Menge und

erkennbare Mängel zu überprüfen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Der

Auftraggeber ist gehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in

grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an L & D zurück zu geben, sofern nicht

etwas anderes vereinbart ist.

 

7.4. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers

verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Die Kosten daraus sind L & D voll zu

ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments

(Geräte, Gläser, Tischwäsche, Dekoration etc.) der L & D wird dies dem Auftraggeber zur

Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird L & D den Abschluss geeigneter

Versicherungen vom Auftraggeber verlangen. L & D haftet keinesfalls für jegliche

eingebrachte Gegenstände im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

 

7.5 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur

Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom

Auftraggeber zu vertreten und werden durch L & D gesondert berechnet.

7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassenen Gegenstände so

lange zu entrichten, bis sie wiederhergestellt sind oder für die beschädigten bzw. in

Verlust geratenen Gegenstände Ersatz beschafft ist oder der Neuwert erstattet wurde.

 

7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, L & D sofort zu unterrichten, wenn der

Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, und die weiteren Weisungen von

L & D abzuwarten.

 

7.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle eventuell erforderlichen behördlichen

Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.

 

8. Datenspeicherung / Datenschutz

 

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden

gespeichert. Dieser erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten

werden von L & D selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

9.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der L & D, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher

ist.

 

9.2. Der Gerichtsstand ist ausschließlich Bad Neuenahr-Ahrweiler, sofern der Auftraggeber kein

Verbraucher ist.